Bei dem Thema Anzahlung bei Vertragsabschluss sehe ich öfter bei meinen Kunden dass sie nicht ganz verstehen warum das eigentlich nötig ist. Dafür habe ich vollstes Verständnis, denn im alltäglichem Leben kommt man kaum in die Situation wo man um eine Anzahlung gebeten wird. Als Hochzeitsfotograf zählt man aber nicht zum alltäglichen Leben und das macht die ganze Sache zu einer besonderen Situation. Welche das ist und warum eine Anzahlung wichtig ist, werde ich in diesem Beitrag ausführlich schildern.
In diesem Artikel:
Warum eine Anzahlung nötig ist
Als Fotograf verkaufe ich nicht “nur” eine Dienstleistung. Ich verkaufe meine Zeit. Denn Vorgespräch(e), Shooting, Nachbearbeitung und alles andere kostet mich wertvolle Zeit.
Meistens fragt ein Auftraggeber für einen bestimmten Tag an. Ist dieser noch frei, beginnt die Verhandlungsphase. Viele Fotografen machen hier schon den Fehler, den Termin schon zu „reservieren“ und somit für Anfragen von anderen Brautpaaren auszuschließen. Ich gebe zu, den Fehler habe ich Anfangs auch gemacht. Man lernt nie aus…
Heute blocke ich keinen Termin mehr bevor nicht der Vertrag unterschrieben bei mir auf dem Tisch liegt. Warum?
Absagen sind der Tod für jeden Fotografen
Zwei Beispiele wie es mir wirklich passiert ist:
Ein Brautpaar fragt bei mir an. Wir treffen uns, besprechen und vereinbaren alles, wir verabschieden uns und gehen alle zufrieden nach Hause. Ich mache den Vertrag fertig, schicke diesen per Post zu und höre nichts mehr von dem Paar. Wochenlang ist Funkstille. In der Zeit hat ein weiteres Brautpaar für den selben Tag angefragt und ich habe denen abgesagt. Das war ein Fehler, denn von dem Brautpaar habe ich auch am Tag der Hochzeit nichts mehr gehört. Wohl aber später in Sozialen Netzwerken gesehen dass die Trauung stattfand, nur mit einem anderen Fotografen.
Meine Lehre daraus: Der Termin ist erst dann fest vergeben, wenn der Vertrag unterschrieben bei mir liegt.
Ein Brautpaar fragt bei mir an, wir telefonieren miteinander, schreiben diverse E-Mail und werden uns einig. Ich erstelle den Vertrag und sende diesen per Post zu. Den Vertrag erhalte ich eine Woche später unterschrieben zurück. Wieder wechseln diverse E-Mail die Postfächer und wir telefonieren kurz vor dem Termin nochmal um letzte Details in der Planung zu besprechen. In der zwischenzeit habe ich die Kirche besichtigt, mit dem Pfarrer gesprochen, die Trauzeugen kontaktiert, die Feierlocation besichtigt und die Umgebung nach schönen Ecken durchsucht für das Brautpaar-Shooting. Alles wunderbar soweit. Auch am Tag der Hochzeit war alles bestens. Der Ärger begann erst danach, denn die Zahlungsmoral war plötzlich abwesend. Erst wollte man neu verhandeln, obwohl alles schriftlich vereinbart war, dann stellte man sich „tot“, reagierte nicht mehr auf E-Mail und Anrufe. Ende vom Lied: Ich musste das Geld einklagen, was fast ein Jahr dauerte.
Meine Lehre daraus: Nur noch mit Anzahlung bei Vertragsabschluss.
Prävention ist wichtig
Ich muss mich vor oben beschriebenen Ausfällen schützen, sonst kann ich mein Unternehmen in Kürze schließen. Mir ist bewusst, dass eine geforderte Anzahlung ein zweischneidiges Schwert sein kann, manche Kunden davor zurückschrecken. Jedoch ist eine Anzahlung in unserer Branche üblich geworden, eben aus oben bereits genannten Gründen/Erfahrungen. Zudem verliere ich durch solch ein Verhalten nicht nur das aktuell gebuchte Shooting, sondern auch das angefragte, welches ich ablehnen musste.
Grundsätzlich gilt also:
- Bevor der Vertrag nicht unterschrieben wurde, bleibt der Termin für andere Auftraggeber offen.
- Ist der Auftraggeber nicht dazu bereit, einen Vertrag zu unterschrieben und hält mich stattdessen mit Versprechungen hin, verzichte ich auf eine Zusammenarbeit.
- Wird die Anzahlung nicht fristgerecht überwiesen oder verweigert, trete ich von dem Vertrag zurück.
Was passiert mit der Anzahlung?
Nichts! Sie bleibt bis zur Auftragsabwicklung liegen. Sie ist sozusagen ein „Pfand“ der hinterlegt wurde. Kommt es durch Umstände dazu dass eine Hochzeit nicht stattfindet, regelt alles weitere die AGB
Gute Gründe für den Auftraggeber
Ich komme durch meine Vorleistungen (Kostenvoranschlag, Beratung etc.) dem möglichen Kunden entgegen. Nun ist es am Auftraggeber, etwas zurück zu geben. Der Vorteil für Auftraggeber liegt dabei klar auf der Hand:
- Verbindlich reservierter Termin
- Ein bindender Vertrag
- Alle Leistungen schriftlich festgehalten
- Festpreis ohne versteckte Kosten
Wo eine Anzahlung für Geschäftsleute durchaus normal ist, versteht eine Privatperson die Notwendigkeit oft nicht. Ich hoffe, ich konnte mit diesem Artikel ein wenig zur Aufklärung beitragen.