I. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

“Lichtbilder” im Sinne dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars vom Fotografen an den Kunden über. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht,das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind

Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes in Form von „Fotograf: Dirk Jacobs – www.dirkjacobs-fotografie.de“ genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Anfallende Reisekosten, Model-Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect. sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund $ 19 UStG werden auf Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

Das Fotografen-Honorar ist wahlweise vorab, spätestens jedoch nach Auftragsausführung, also am Tag des Shooting zu zahlen, die Kosten für die jeweiligen Lichtbilder nach der Auswahl derselben (sofern kein Komplettpaket gebucht wurde).

Vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung bei Vertragsabschluss einer Vorauszahlung von 50% des Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages anteilig einbehalten,siehe: „V. Leistungsstörung/Ausfallhonorar

Fällige Rechnungen sind binnen 14 Tage und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

IV. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Fotograf verwahrt die Roh-Daten sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Roh-Daten nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Daten zum Kauf an. Der pauschale Preis, unabhängig der Art des Shootings, liegt bei 150 Euro.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Fotograf haftet nicht bei Verlust auf dem Versandweg.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar – !!! Corona Sonderregelung !!!

Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für eine zuvor festgelegte Zeit zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Der Fotograf verpflichtet sich, die Lichtbilder in einer Frist von spätestens sechs Wochen fertiggestellt zu haben.
Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Storniert der Auftraggeber die Buchung, aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:

  • Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 50%
  • Storno weniger als 3 Monate vor dem gebuchten Termin 30 %
  • ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme
  • Bitte beachten Sie die Corona Sonderregelung unter V.a.

Kosten für Zusatzleistungen die vom Fotografen erbracht wurden, wie z. B. Miete für Studioräume, Visagisten, Requisiten usw. werden zusätzlich und in voller Höhe berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

Ausgenommen hiervon ist nachweislich höhere Gewalt (Tod, Unfall, schwere Krankheit, Krankenhausaufenthalt, ect.), jedoch nicht persönliche Gründe.

V.a. Corona Sonderregelung:

Sollte wegen einer Corona Schutzverordnung die Schließung der Standesämter und Kirchen beschlossen werden und aufgrund dessen die Trauung bzw. das Event oder Fotoshooting nicht stattfinden können, gilt folgende Sonderregelung:

Es werden keine Stornogebühren einbehalten. Sie erhalten ihre Anzahlung ohne Abzug zurück.

Diese Sonderregelung ist ausschließlich auf Coronabedingte Verbote bzw. Schließungen anwendbar.

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen streng vertraulich zu behandeln. Eine Datenschutzerklärung, entsprechend der DS-GVO, finden Sie auf meiner Webseite unter: www.dirkjacobs-fotografie.de/datenschutzerklaerung/

VII. Digitale Fotografie

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht automatisch das Recht zur Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

VIII. Bildbearbeitung

Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jedweder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen anzugeben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, inbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Dem Auftraggeber, oder dritten, ist es nicht erlaubt die vom Fotografen angefertigten und ausgehändigten Lichtbilder in jeglicher Form und Art zu bearbeiten. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt Lichtbilder des Fotografen nachträglich zu bearbeiten, oder durch dritte bearbeiten zu lassen, ist dies mit dem Fotografen im Vorfeld zu besprechen und vertraglich/schriftlich festzuhalten.

IX. Nutzung und Verbreitung

Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen, schriftlichen, Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

X. Lieferzeiten und Reklamationen

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Überschreitung der Lieferfrist, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.

Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich produktionsbedingt Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Originalbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

XI. Unbearbeitet überlassene Bilder

Werden unbearbeitete, sogenannte „Grundbearbeitete Bilder“ überlassen, ist die Veröffentlichung, die Bearbeitung, die Weitergabe an Dritte, auch zur Bearbeitung, ebendieser Bilder untersagt. Anders lautende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.

XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

XIII. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.